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21. November 2018

BID-Verbände mit scharfer Kritik zu geplanten Mietrechtänderungen

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Die BID Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland lehnt die geplanten Änderungen im Mietrecht entschieden ab. Das wird die BID in der heutigen Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages erneut deutlich machen.

„Mit großer Sorge beobachten wir schon seit Jahren, dass das deutsche Mietrecht dafür missbraucht wird, um von einer verfehlten Wohnungsbaupolitik abzulenken. Das Mietrecht ist nicht der Ort, an dem die Wohnungsnot aktiv bekämpft werden kann. Aber es hat erhebliche Auswirkungen auf den Wohnungsbau. Denn niemand investiert in den Bau von neuen Wohnungen, wenn das Mietrecht ausschließlich die Interessen des Mieters im Blick hat“, sagt Jürgen Michael Schick, Präsident des Immobilienverbandes IVD, derzeit geschäftsführender Verband der BID. Schick wird als Sachverständiger der BID in der Anhörung Stellung zu dem vorliegenden Regierungsentwurf beziehen.

Dass mit dem Gesetzentwurf die Mietpreisbremse verschärft werden soll, obwohl der Koalitionsvertrag ihre Evaluierung noch für 2018 vorsieht, sorgt für großes Unverständnis in der BID. Zudem sollte aus Sicht der BID-Verbände die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abgewartet werden. Das Bundesverfassungsgericht prüft derzeit aufgrund eines Vorlagebeschlusses des Landgerichts Berlin, ob die Mietpreisbremse überhaupt verfassungskonform ist. „Dass die Mietpreisbremse jetzt offenbar durch die Hintertür verlängert werden soll, ist nicht zu akzeptieren“, so der IVD-Präsident.

Der Regierungsentwurf zum Mietrechtsanpassungsgesetz sieht u. a. eine erweiterte Auskunftspflicht vor, die den Vermieter vor Abschluss des Mietvertrages verpflichtet, Auskunft über Ausnahmetatbestände zu geben. Wird dies von Seiten des Vermieters vergessen, kann er nur die Mindestmiete verlangen. Das würde bei einem Neubau eine erhebliche Differenz darstellen, von der der Mieter überproportional profitieren würde. „Es muss daher eine Heilungsmöglichkeit geschaffen werden, die in dem jetzigen Gesetzentwurf nur unzureichend vorgesehen ist“, so Schick.

In der Anhörung wird Schick an die Regierungskoalition appellieren, „das bereits unnütze Mietrechts-Paket nicht erneut aufzumachen“. Dies gelte insbesondere für die mögliche Erweiterung des Bezugszeitraums zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Der Bundesrat hatte vorgeschlagen, den Bezugszeitraum von vier auf acht Jahre zu erweitern. Andere Stimmen verlangen sechs Jahre. „Die BID lehnt jede Verlängerung entschieden ab, da dies zu einem Einfrieren der Mietpreisentwicklung führen würde. Entscheidet sich der Gesetzgeber für eine Verlängerung des Bezugszeitraumes, wird der gesamte deutsche Mietwohnungsbestand über Nacht entwertet. Nicht nur die Beleihungswerte der Immobilien sinken, sondern auch der Wert des Immobilienunternehmens“, warnt Schick.

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